59 Auf konkrete Frage, ob der Beschuldigte G.________ und ihn gefragt habe, ob er ihnen „einen blasen“ soll, bestätigte I.________ dies. Der Beschuldigte habe das «immer» gefragt, meistens wenn er betrunken gewesen sei, manchmal aber auch in nüchternen Zustand. Der Beschuldigte habe sie beide [ihn und G.________] gefragt. Ob der Beschuldigte dies ernst gemeint habe, wisse er nicht. Sie hätten es nicht gewollt und deswegen sei es auch nicht zum Oralsex gekommen. Sie hätten ihm gesagt, dass das nicht gehe und er [I.____