Nachdem er dem Beschuldigten gesagt habe, er wolle diese Berührungen nicht, habe dieser damit aufgehört und ihn an diesem Tag nicht mehr berührt. Auf Frage, ob es zu weiteren Berührungen gekommen sei, meinte I.________, ja, sie hätten sich beim Begrüssen gegenseitig umarmt und der Beschuldigten habe ihn auch mehrmals über die Nase gestreichelt (pag. 466.27 Z. 300 ff.). Wenn er beim Beschuldigten übernachtet habe, habe ihn dieser am Morgen beim Erwachen umarmt und an der Nase gestreichelt. Im Genitalbereich sei er von diesem aber nie berührt worden (pag. 466.29 Z. 403 ff.).