Als sie einmal bei ihm gewesen seien, habe er ihn und G.________ im Gesicht berührt. Der Beschuldigte habe G.________ erzählt, dass er schwul sei. Als er (I.________) einmal nach dem Training hinzugekommen sei, seien der Beschuldigte und G.________ betrunken gewesen und da habe ihm letzterer erzählt, dass der Beschuldigte schwul sei. Ausserdem habe ihm der Beschuldigte auch selber gesagt, dass er Männer möge (pag. 466.26 Z. 292 ff., pag. 466.27 Z. 305 ff.). Auf Frage, ob er vom Beschuldigten in sexueller Absicht berührt worden sei, antwortete I.________, er wisse es nicht.