Er sei ungefähr 25 Mal dort gewesen, praktisch jeden Tag (pag. 466.24 Z. 191 f.). Er habe ungefähr vier Mal auch beim Beschuldigten übernachtet. Dieser habe am Boden auf einer Matratze geschlafen. G.________ sei jeweils nicht dabei gewesen (pag. 466.25 Z. 212 ff.). Der Beschuldigte habe gewusst, dass er 16 Jahre alt gewesen sei, er habe es ihm erzählt (pag. 466.25 Z. 244 ff.). Der Beschuldigte habe ihn aber nie nach einem Ausweis gefragt (pag. 466.28 Z. 389). Angesprochen auf die Sexualität des Beschuldigten gab I.________ an, er wisse, dass dieser schwul sei. Als sie einmal bei ihm gewesen seien, habe er ihn und G.__