466.22 Z. 59 ff.). Das sei in den letzten Frühlingsferien gewesen. Sie seien am nächsten Tag alle zusammen mit dem Hund spazieren gegangen. Dabei seien sie mit dem Beschuldigten ins Gespräch gekommen. Der Beschuldigte habe sie gefragt, ob sie rauchen und ob sie ein Bier trinken wollten bzw. es habe beim Beschuldigten einfach viel Bier gehabt (pag. 466.22 f. Z. 79 ff.). Sie seien an diesem Tag dann bis vier oder fünf Uhr morgens beim Beschuldigten gewesen. Sie hätten sich nicht ganz jeden Tag, aber fast täglich beim Beschuldigten getroffen (pag. 466.23 Z. 116 ff.). Er sei ungefähr 25 Mal dort gewesen, praktisch jeden Tag (pag.