57 mutlich schon ernst gemeint. Meistens sei er betrunken gewesen, wenn er so gesprochen habe. Zwei, drei Mal habe er aber auch in nüchternem Zustand gefragt, ob er ihnen „einen blasen“ solle (pag. 466.17 Z. 216 ff.). Etwas anderes als ihnen „einen zu blasen“, habe der Beschuldigte ihnen nicht angeboten (pag. 466.18 Z. 282). Auf die Frage, ob er vom Beschuldigten jemals in sexueller Absicht berührt worden sei, antwortete G.________, der Beschuldigte habe sie «immer» mit den Fingern bei der Backe und über die Nase «gestreichelt». Weiter habe er auch über den Oberschenkel gestreichelt.