Weiter habe der Beschuldigte gesagt, dass er ihnen «die „Hosen runter lasse». Er vermute, dass der Beschuldigte dies als Witz gemeint und gesagt habe, weil sie ihm nicht zugehört hätten (pag. 466.16 f. Z. 201 ff.). Auf Nachfrage präzisierte G.________, wenn der Beschuldigte betrunken gewesen sei, habe er «oft» gesagt, sie wollten ja nicht, dass er ihnen einen bläst. Er habe aber auch konkret gefragt, ob er ihnen „einen blasen“ solle. Dies habe der Beschuldigte ver-