_] dem Beschuldigten gesagt, dass er 16 Jahre alt sei. Etwa eine bis zwei Wochen später habe er ihm dann aber gesagt, dass er erst 15 Jahre alt sei (pag. 466.16 Z. 165 ff.). Er habe ihn nicht mehr anlügen wollen und auch gedacht, dass er es besser sage, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen (pag. 466.19 Z. 308 f.). Er habe bereits zuvor Alkohol beim Beschuldigten konsumiert gehabt (pag. 466.19 Z. 313). Nachdem der Beschuldigte erfahren habe, dass er noch nicht 16-jährig sei, habe sich betreffend Abgabe von Alkohol aber nichts geändert. Der Beschuldigte habe einfach gesagt, dass sie es niemandem sagen dürften (pag. 466.17 Z. 234 ff.).