Hause gegangen, manchmal aber auch schon um 01:00 oder 23:00 Uhr. I.________ sei zwei bis drei Mal noch geblieben und habe bis um 7 Uhr oder so beim Beschuldigten geschlafen (pag. 466.15, Z. 136 ff.). Zwei, drei Mal sei er [G.________] für zwei Stunden alleine beim Beschuldigten gewesen, beispielsweise wenn I.________ Training gehabt habe und erst später dazugekommen sei (pag. 466.15 Z. 146 f.). Der Beschuldigte habe gewusst, wie alt er sei. Er habe ihn und I.________ bereits zu Beginn nach dem Alter gefragt. Am Anfang habe er [G.________] dem Beschuldigten gesagt, dass er 16 Jahre alt sei.