__ gegangen. Der Beschuldigte habe ihnen gesagt, sie dürften jederzeit wieder kommen (pag. 466.14 Z. 78 ff.). Wenn Sie Lust gehabt hätten, seien sie dann jeweils einfach beim Beschuldigten vorbeigegangen, hätten ferngesehen und zusammen gesprochen. Daraus habe sich eine Art Kollegschaft entwickelt (pag. 466.13 f. Z. 54 ff.). Sie seien auch deshalb beim Beschuldigten vorbei gegangen, weil sie dort Alkohol und Zigaretten erhalten hätten (pag. 466.16 Z. 154 f.). Sie seien meistens am Abend, um 18 Uhr, zum Beschuldigten. Sie hätten auch vorgehabt, beim Beschuldigten zu übernachten. Er [G.________] habe jedoch «nie so richtig» dort übernachtet. Er sei meistens um 04:00 Uhr oder 05:00 Uhr nach