56 schuldigte über den Hund des Beschuldigten unterhalten. Der Beschuldigte habe ihnen seine Telefonnummer aufgeschrieben und gesagt, dass sie mit seinem Hund spazieren gehen könnten. Weil er das Geld habe brauchen können, hätten sie sich noch am selben Abend beim Beschuldigten gemeldet. Getroffen hätten sie sich das erste Mal eine Woche später (pag. 466.14 Z. 90 ff.). Nach dem ersten Spaziergang mit dem Hund, bei welchem sie vom Beschuldigten noch begleitet worden seien, seien sie zum Beschuldigten nach Hause, d.h. in sein Zimmer im Restaurant ________ gegangen.