55 bestehen keine Zweifel, welche Handlungen dem Beschuldigten vorgeworfen werden. Der Anklagegrundsatz ist nicht verletzt und der Vorwurf materiell zu prüfen. 13.3 Beweismittel 13.3.1 Anzeigerapport Dem Anzeigerapport vom 6. Mai 2015 (pag. 466.1 ff.) lässt sich entnehmen, dass der Polizei am 25. April 2015 um 00:20 Uhr gemeldet wurde, dass vor der Liegenschaft ________Strasse in ________ [Ort 2] ein Mann randaliere.