Die Behauptung des Beschuldigten, wonach er gesagt habe, nur die über 16- Jährigen dürften sich bedienen bzw. wonach die Jugendlichen genau gewusst hätten, dass er nicht gewollt habe, dass auch unter 16-Jährige Alkohol und Tabak konsumierten, er dies aber wohl zu wenig konsequent kontrolliert und durchgesetzt habe, ist nicht glaubhaft. Einerseits machte er im Verlauf des Verfahrens immer wieder andere Angaben dazu, ob er den Jugendlichen überhaupt Alkohol und Tabak zur Verfügung gestellt hatte und behauptete zunächst, sie hätten ihn regelrecht bestohlen.