Schliesslich liess er diese in seiner Wohnung auch Shishapfeife rauchen, wobei er manchmal den dazugehörigen Tabak stellte. Die Behauptung des Beschuldigten, wonach er gesagt habe, nur die über 16- Jährigen dürften sich bedienen bzw. wonach die Jugendlichen genau gewusst hätten, dass er nicht gewollt habe, dass auch unter 16-Jährige Alkohol und Tabak konsumierten, er dies aber wohl zu wenig konsequent kontrolliert und durchgesetzt habe, ist nicht glaubhaft.