Unter Mitberücksichtigung der Dateipfade muss davon ausgegangen werden, dass diese beim Aufrufen einer Internetseite mit pornografischem Inhalt angezeigt und automatisch im sog. "Cache" des Browsers, einem temporären Speicherverzeichnis, abgelegt wurden. Wenngleich der Beschuldigte seine Computer- und Internetkenntnisse wohl eher schlechter darzustellen versucht, als sie tatsächlich sind, ist es plausibel, dass er nicht weiss, was der "Cache" ist und wie man diesen Zwischenspeicher leert.