Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und der Jugendlichen ist erstellt, dass diese seinen Laptop benutzen durften und dabei auch pornografische Inhalte konsumierten. Es ist zwar nicht glaubhaft, dass der Beschuldigte nicht gebilligt haben will, dass die Jugendlichen sich diese Inhalte anschauten. Entsprechend hat er inzwischen den Schuldspruch wegen Zugänglichmachens von Pornografie an unter 16-Jährige akzeptiert. Gerade deshalb ist aber durchaus denkbar, dass gerade die besagten 18 Bilddateien nicht durch ihn selbst, sondern durch die Jugendlichen aufgerufen wurden.