11.4 Würdigung 11.4.1 Aufgrund der polizeilichen Sicherstellung und Auswertung ist erwiesen, dass auf dem Laptop des Beschuldigten mehrere Bilddateien mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Kindern vorhanden waren. Ob wirklich alle sichergestellten Bilddateien Minderjährige zeigen, erscheint fraglich, kann aber mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen offen gelassen werden. 11.4.2 Die (teilweise widersprüchlichen) Aussagen des Beschuldigten, wonach er selbst nie oder höchstens versehentlich verbotene Pornografie konsumierte, erscheinen zwar durchaus zweifelhaft.