Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte auf entsprechende Frage an, er wisse nicht, was man tun könne, wenn man nicht wolle, dass jemand nachschauen könne, welche Internetseiten man besucht habe. Der Laptop sei so eingerichtet, dass er gleich laufe, wenn man in aufklappe. Er komme mit diesem nicht «z’schlag». Es gebe kein Passwort, weil das so einfacher für ihn sei (pag. 865 Z. 168 ff.). Auf Frage, ob er wisse, was es bedeute, «den Cache zu leeren» gab er an, er höre das zum ersten Mal, er habe keine Ahnung. Er habe mit seinem Laptop Emails versendet, das sei gerade noch gegangen. Und er habe ein paar einschlä-