Niemals.») und gab an, er wisse nicht, wie diese Bilder auf seinen Laptop gelangt seien. Die Jugendlichen hätten den Laptop in der Wohnung verwendet und einige Male für Hausaufgaben mit nach Hause genommen. Er habe den Laptop etwa fünf, sechs, sieben Mal ausgeliehen. An wen wisse er nicht mehr und es könne auch sein, dass die Jugendlichen den Laptop untereinander weiter gegeben hätten (pag. 460 Z. 210 ff.). Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte auf entsprechende Frage an, er wisse nicht, was man tun könne, wenn man nicht wolle, dass jemand nachschauen könne, welche Internetseiten man besucht habe.