Die meisten der befragten Jugendlichen sagten zusammengefasst aus, sie hätten den Laptop des Beschuldigten und seinen Internetzugang benutzen dürfen. Eine Vielzahl dieser Jugendlichen gab auch an, auf dem Laptop seien Pornos angeschaut und Internetportale mit pornografischen Inhalten wie «Chatroulette» besucht worden. Die Websites hätten sie im Browserverlauf gefunden oder auch selbst aufgerufen. Der Beschuldigte sei manchmal, aber nicht immer, dabei gewesen (vgl. zum Ganzen Aussagen B.D.________, pag. 95 Z. 234 f.; B.F.________, pag. 101