49 an unter 16-Jährige, namentlich an O.________, D.________, Y.________, Z.________ und N.________, zugänglich gemacht, bzw. gezeigt, bzw. mit ihnen zusammen angeschaut. 11.2 Rechtskräftige Schuld- und Freisprüche / verbliebener Verfahrensgegenstand In Bezug auf das Zugänglichmachen von pornografischen Aufnahmen auf Internetportalen sowie von Pornofilmen an unter 16-Jährige (Punkt 2b) wurde der Beschuldigte wegen Pornografie verurteilt.