10.4 Erwiesener Sachverhalt Es ist erstellt, dass sich der Beschuldigte ca. im Januar 2013 in seiner Wohnung bewusst vor den Augen der unter 16-jährigen C.________, D.________, E.________ und F.________ masturbierte. Er onanierte gerade deshalb, weil ihm die Jugendlichen zusahen und nahm in Kauf, dass diese möglicherweise noch nicht 16 Jahre alt waren.