Nur nach und nach gab er zu, dass er allenfalls doch masturbiert haben könnte, wollte aber gerade bezüglich dieses Abends Erinnerungslücken haben, nachdem er sich den Vorwurf anfänglich noch überhaupt nicht hatte erklären können. Er lieferte schliesslich etwa auch fadenscheinige Erklärungen, weshalb er sich seiner Kleider entledigte und nackt im Bett lag. Die Aussagen des Beschuldigten sind nicht glaubhaft. 10.3.5