Gemäss den Aussagen zahlreicher Jugendlicher, durften sie sich jedenfalls von Zeit zu Zeit ebenfalls dort aufhalten. Schliesslich hat der Beschuldigte offenbar auch bei anderen Gelegenheiten bereits sein Glied vor Jugendlichen entblösst, wie aus den Aussagen von M.________ und N.________ sowie U.________ hervorgeht. Dass diese ihn aufgefordert hätten, sich vor ihnen selbst zu befriedigen, erscheint ebenso unglaubhaft, wie die Schilderung des Beschuldigten, dass sie regelrecht darauf bestanden hätten und er sich mit Händen und Füssen dagegen habe wehren müssen.