Dies alles spricht ebenso gegen ein unbewusstes Onanieren, wie die glaubhafte Schilderung von E.________, wonach der Beschuldigte einige Tage später gefragt habe, ob er bei ihrem letzten Besuch etwas Peinliches gemacht habe. Kommt hinzu, dass sowohl C.________, als auch F.________ und D.________ aussagten, sie hätten dem Beschuldigten nicht nur wenige Sekunden, sondern längere Zeit (Minuten) beim Masturbieren zugesehen. Gemäss übereinstimmender Aussage aller damals in der Wohnung des Beschuldigten anwesenden Jugendlichen, wurden die sich in der Küche und Wohnzimmer befindlichen Kollegen ebenfalls informiert.