Dass dieser schliesslich mit der Grösse der Taschenlampe etwas übertrieben haben dürfte – wie er im Übrigen selbst festhielt –, schadet der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen nicht. Die Kammer erachtet es mithin als erstellt, dass der Beschuldigte auch nicht aufhörte zu masturbieren, als ihm von einem Jugendlich – wohl in Simulation von Oralverkehr – eine grosse Taschenlampe in den Mund gesteckt wurde. Dies alles spricht ebenso gegen ein unbewusstes Onanieren, wie die glaubhafte Schilderung von E.___