___ behaupte, diese sei zu gewesen. F.________ gab zudem an, er habe den Beschuldigten unmittelbar zuvor etwas gefragt gehabt, dieser habe jedoch nicht darauf reagiert, sondern sich stattdessen die Hose und die Unterhose ausgezogen und begonnen, zu masturbieren. Später habe er sich auch noch das T-Shirt ausgezogen und nur noch Socken getragen. Derartige Komplikationen im Handlungsablauf wären bei einer erfundenen Aussage nicht zu erwarten und es ist auch nicht ersichtlich, weshalb F.________ und C.________ diesbezüglich nicht die Wahrheit sagen sollten. Auf die anderslautenden Aussagen von J.