Umso erstaunlicher ist, wenn jemand in diesem Zustand und bei weiterhin in der Wohnung anwesenden Gästen auch noch masturbiert. Es erscheint schon allein deshalb sehr unwahrscheinlich, dass sich der Beschuldigte tatsächlich in einem derart miserablen Zustand befand, wie er behauptet. Sodann gaben sowohl C.________ wie auch F.________ zu Protokoll, sie seien im Schlafzimmer bzw. im Türbereich anwesend gewesen und hätten gesehen, wie der Beschuldigte sich ausgezogen habe. C.________ sagte aus, der Beschuldigte habe die Tür einfach offen gelassen. Es stimme nicht, wenn J.________ behaupte, diese sei zu gewesen.