Während einige Jugendliche (D.________, F.________) aussagten, sie seien davon ausgegangen, dass der Beschuldigte nicht mitbekommen habe, dass er beobachtet worden sei, weil er dermassen «geistig weg» bzw. «in Trance» gewesen sei, waren andere (C.________, E.________) der Auffassung, der Beschuldigte habe dies nur simuliert. Wie C.________ zu Recht bemerkte, ist zunächst festzuhalten, dass es merkwürdig erscheint, wenn jemand, dem es «hundeübel» ist und der aufgrund dieses Zustandes von Gästen ins Bett gebracht werden muss, sich als erstes nackt auszieht. Umso erstaunlicher ist, wenn jemand in diesem Zustand und bei weiterhin in der Wohnung anwesenden Gästen auch noch masturbiert.