Der Beschuldigte hat am 25. Januar Geburtstag. C.________ gab im Frühling/Sommer 2014 zu Protokoll, das Ganze sei vor etwa 1 bis 1 ½ Jahren bzw. «so vor 2 Jahren, vielleicht auch vor 1 Jahr» passiert. E.________ meinte, dass es glaublich Anfang 2013 gewesen sei, und R.________ sprach von Winter 2012/2013. Der Beschuldigte selbst gab an, es könne sein, dass es um seinen Geburtstag im Januar 2013 gehe. Damit ist erstellt, dass die vier Jugendlichen, welche das Masturbieren persönlich beobachteten, zu diesem Zeitpunkt allesamt das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hatten.