Angesichts von dessen offenkundigen Bemühungen, den Beschuldigten nicht zu sehr zu belasten, ergeben sich hieraus aber keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte an jenem Abend auf dem Bett lag und masturbierte. Auch der Beschuldigte schloss zuletzt nicht mehr aus, dass er damals tatsächlich onaniert haben könnte. Es ist deshalb erstellt, dass sich der Beschuldigte in seinem Schlafzimmer selbst befriedigte, während ihm mindestens die erwähnten vier Jugendlichen zusahen. 10.3.3 In zeitlicher Hinsicht muss sich der Vorfall ca. im Januar 2013 zugetragen haben. Der Beschuldigte hat am 25. Januar Geburtstag.