10.3.2 Nicht weniger als vier Jugendliche (C.________, E.________, F.________ und D.________) bestätigten, dass sie gesehen hätten, wie der Beschuldigte in der Folge mit herunter- bzw. ausgezogener Hose auf dem Bett gelegen und masturbiert habe. Zwei weitere Jugendliche (J.________ und R.________) gaben an, sich zu dem Zeitpunkt ebenfalls in der Wohnung aufgehalten und von Kollegen mitbekommen zu haben, dass der Beschuldigte am Masturbieren gewesen sei. Mindestens vier weitere Jugendlich (B.B.________, Q._______