45 In oberer Instanz wurde der Beschuldigte zum Vorwurf des Masturbierens vor Kindern nicht mehr befragt. 10.3 Beweiswürdigung 10.3.1 Unbestritten ist, dass der Beschuldigte anlässlich seines Geburtstagsfestes Alkohol und Marihuana konsumiert hatte und von anwesenden Jugendlichen in sein Schlafzimmer gebracht worden war. 10.3.2 Nicht weniger als vier Jugendliche (C.___