Wenn man gefragt habe, ob alle 16-jährig seien, habe niemand eine Antwort gegeben. Es habe auch keiner eine Handynummer gegeben. Sie hätten ihn von Beginn an angelogen. Er wüsste nicht, wen er hätte fragen sollen, wie alt sie sind (pag. 458 Z. 141 ff.). Im Rahmen der Hauptverhandlung vom 19. September 2016 konnte der Beschuldigte den Vorfall zeitlich nicht mehr einordnen (pag. 863 Z. 65 ff.). Zum Vorwurf gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift wiederholte er, er sei «zu» bzw. «voll» gewesen. Ausser dass sie ihn ins Schlafzimmer gebracht hätten, hätten die Jugendlichen dort nichts zu suchen gehabt. Er wisse nicht mehr, was vorgefallen sei (pag. 865 Z. 160 ff.).