_, F.________, D.________ und E.________ zu diesem Zeitpunkt noch nicht 16 Jahre alt gewesen seien, meinte der Beschuldigte: «Abgesehen davon, was haben die in meinem Schlafzimmer zu suchen? Wenn mich die einen dort rein bringen, sollen die anderen gefälligst draussen bleiben.» Davon, dass ihm einer die Taschenlampe in den Mund gestossen und ihm in die Augen gezündet habe, wisse er nichts. Auf erneuten Vorhalt, führte der Beschuldigte aus, es stimme nicht, dass er gewusst habe, dass sich viele Jugendliche, darunter unter 16-Jährige in seiner Wohnung aufgehalten hätten. Wenn man gefragt habe, ob alle 16-jährig seien, habe niemand eine Antwort gegeben.