Die Jugendlichen hätten ihm am nächsten Tag erzählt, dass sie ihn ins Bett gebracht hätten. Auf Nachfrage, ob es möglich sei, dass so etwas passiert sei, meinte er, «wenn sie es sagen, wird es ja wohl so passiert sein» (pag. 457 Z. 119 ff.). Betreffend zeitliche Einordnung gab er auf Vorhalt der Aussagen der Jugendlichen an, es könne schon sein, dass es im Januar 2013 gewesen sei. In diesem Fall müsse es an seinem Geburtstag gewesen sein, denn ein anderes Fest habe es damals nicht gegeben (pag. 458 Z. 130 ff.). Auf Vorhalt, dass C.________, F.________, D.________ und E.________