Sie hätten unbedingt gewollt, dass er dort eins wixe. Er habe sich mit Händen und Füssen dagegen gewehrt. Theoretisch sei es möglich, dass er im Wohnzimmer die Hosen heruntergelassen habe (pag. 443 Z. 29 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 21. April 2015 räumte der Beschuldigte schliesslich ein, es könne sein, dass er vor den Jugendlichen masturbiert habe, weil er damals betrunken und gekifft gewesen sei. Er wisse es nicht, es sei ihm noch nie so hundsübel gewesen wie damals. Die Jugendlichen hätten ihm am nächsten Tag erzählt, dass sie ihn ins Bett gebracht hätten.