Er wisse weder, wie lange er geschlafen habe, noch ob es abends oder nachmittags gewesen sei. Er denke, es sei irgendein besonderer Tag gewesen, möglicherweise sein eigener Geburtstag oder derjenige von sonst jemandem. Es treffe nicht zu, dass er in Anwesenheit von Jugendlichen zu Hause onaniert habe (pag. 435 Z. 74 ff.). Im Rahmen einer weiteren delegierten polizeilichen Befragung vom 3. Juli 2014 sagte der Beschuldigte zunächst wiederum aus, es stimme nicht, sei sicher nicht wahr, dass er in Anwesenheit von Jugendlichen masturbiert habe.