379 Z. 184 ff.). 10.2.2 Aussagen des Beschuldigten Anlässlich der delegierten polizeilichen Befragung vom 8. Mai 2014 sagte der Beschuldigte aus, wenn er masturbiere, mache er das in seinem Schlafzimmer oder unter der Dusche. Andere könnten «in einer Runde wixen», er könne das nicht. Er wolle dabei alleine sein, das sei intim und gehe niemanden etwas an (pag. 421 Z. 461 ff., pag. 42 Z. 510 f.). Der Beschuldigte stellte in Abrede, jemals masturbiert zu haben während Jugendliche in seiner Wohnung waren. Das habe er sicher nicht getan und könne er sich nicht vorstellen. Er ergänzte, «ausser ich wäre betrunken gewesen».