236 Z. 259 ff.). V.________ gab an, der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er einen schönen Po habe. Weiter habe er ihm gesagt, er würde ihm gefallen und sei jetzt sein Freund, was er so aufgefasst habe, dass er ein Kollege sei. Ähnliches habe der Beschuldigte auch zu T.________ gesagt (pag. 320 Z. 172 ff.). Der Beschuldigte habe ihn auch gefragt, ob er einmal mit ihm ins Bett gehen wolle, was er als Spass aufgefasst habe (pag. 321 Z. 202). Gegenüber M.________ sagte der Beschuldigte gemäss dessen Angaben ebenfalls, er habe einen geilen Arsch (pag. 242 Z. 142 f.), was sein Bruder N.________ bestätigte (pag. 253 Z. 272).