schuldigte masturbiert habe. Er selbst habe das nicht mitbekommen (pag. 147 Z. 154 f. und 201 ff.). N.________ gab am 23. Mai 2014 auf Frage, ob er den Beschuldigten jemals nackt gesehen habe, an, er habe gehört, dass dieser vor der anderen Gruppe im Wohnzimmer masturbiert habe. Er sei betrunken gewesen, als er dies gemacht habe. Er selber sei nicht dabei gewesen und wisse nicht mehr, wer ihm dies erzählt habe, es sei auch schon etwas länger her. Er selber habe den Beschuldigten auch einmal so gesehen. Damals seien viele Leute bei ihm zu Hause gewesen. Er und weitere Jungs hätten sich im Schlafzimmer des Beschuldigten aufgehalten.