41 B.B.________ gab am 17. Juni 2014 zu Protokoll, er und seine Kollegen B.E.________, D.________ und B.F.________ seien von Winter 2012/2013 bis letztmals Frühling 2013 einige Male beim Beschuldigten gewesen (pag. 144 Z. 30 ff.). In dessen Schlafzimmer habe er ein paar Mal hineingeschaut, als andere Jugendliche sich darin aufgehalten hätten. Das Schlafzimmer habe keine richtige Tür, sondern nur einen Vorhang (pag. 145 Z. 59 ff.). D.________ habe ihm gegenüber erwähnt, dass A.________ einmal ins Bett gegangen sei, weil es ihm nach dem Kiffen nicht gut gegangen sei. Dort hätten sie mitbekommen, dass der Be-