Einige Kollegen hätten den Beschuldigten etwas fragen wollen. Da dieser sich im Schlafzimmer aufgehalten habe, seien die Kollegen trotz geschlossener Tür in das Zimmer, wo sie den Beschuldigten beim Masturbieren gesehen hätten. Er selbst habe das nicht gesehen, es sei ihm lediglich erzählt worden. Es sei im Winter 2012/2013 gewesen (pag. 314 Z. 200 ff.).