lustig gefunden, er dagegen peinlich. Der Beschuldigte sei «wie in Trance», «wäg vom Fänschter», gewesen. Er denke, der Beschuldigte habe selber nicht gewusst, was er gemacht habe (pag. 167 Z. 173 ff.). Auf Frage des Verteidigers meinte D.________, er habe damals vielleicht eine Minute lang zugeschaut. Der Beschuldigte sei nicht zum Orgasmus gekommen. Danach sei er [D.________] wieder ins Wohnzimmer gegangen. Etwas später hätten die anderen wieder gelacht und er sei wieder zurück zum Schlafzimmer gegangen. Ob der Beschuldigte in jenem Zeitpunkt noch am Wixen gewesen sei, könne er nicht mehr sagen (pag. 168 Z. 248 ff.)