164 Z. 44 ff.). Auf Frage, ob er den Beschuldigten jemals ganz oder teilweise nackt gesehen habe, gab D.________ zu Protokoll, an jenem Tag als der Beschuldigte den Anfall gehabt habe, sei er ja dann im Bett gewesen und habe sich ausgezogen. Der Beschuldigte sei «wegen dem Kiffen düre» gewesen. Die anderen hätten ihn ins Bett getan und dort habe der Beschuldigte Selbstbefriedigung gemacht. Er [D.________] sei in der Küche gewesen, als die anderen plötzlich gesagt hätten, dass der Beschuldigte am Wixen sei. Er sei dann auch zu der Schlafzimmertür gegangen und habe ins Zimmer geschaut. Er habe gesehen, dass der Beschuldigte sich mit der Hand selbst befriedigt habe. Die anderen hätten es