Er habe den Beschuldigten nie nackt oder teilweise nackt gesehen (pag. 362 Z. 256). Der von F.________ erwähnte D.________ sagte am 16. Juni 2014 aus, er sei nur einmal, ganz kurz, im Schlafzimmer des Beschuldigten gewesen. Er sei einmal dabei gewesen, als im Wohnzimmer Alkohol getrunken und Marihuana geraucht worden sei. Der Beschuldigte habe glaublich auch gekifft gehabt und dann sei es ihm schlecht gegangen, er habe eine Art Anfall gehabt. Sie hätten ihn dann ins Schlafzimmer ins Bett gebracht, damit sich der Beschuldigte habe ausruhen können. An jenem Tag seien viele [Jugendliche] dort gewesen, darunter J.________ und L.________ (pag. 164 Z. 44 ff.).