278 Z. 178 ff.). Auf Frage des Verteidigers meinte J.________, er wisse nicht mehr, ob er selbst gesehen habe, wie der Beschuldigte masturbiert habe, es seien viele Leute dort gewesen. Er sei sich sicher, dass niemand mit dem Beschuldigten im Schlafzimmer gewesen, sondern dieser allein gewesen sei. Etwa 6 bis 7 Jugendliche hätten sich im Wohnzimmer aufgehalten. Der Beschuldigte sei damals «angetrunken bzw. besoffen» gewesen (pag. 281 Z. 310 ff.). Weiter gab J.________ an, das Schlafzimmer des Beschuldigten sei meistens abgeschlossen gewesen. Der Beschuldigte habe nicht gewollt, dass man sich darin aufhält (pag. 276 Z. 60 f.).