Als sie auch zur Schlafzimmertür gegangen seien, hätten sie gesehen, dass er Beschuldigte mit heruntergezogener Hose auf dem Rücken im Bett gelegen und gewixt, d.h. mit der Hand masturbiert habe. Sie hätten etwa 5-10 Sekunden zugeschaut, dann habe jemand die Tür geschlossen und sie seien wieder ins Wohnzimmer gegangen. Als sie einige Zeit später die Wohnung verlassen hätten, sei der Beschuldigte noch im Bett gelegen. Der Beschuldigte habe während des Masturbierens nichts gesagt und sie auch nicht angeschaut. Er denke aber, dass der Beschuldigte schon mitbekommen habe, dass sie ihn beobachtet hätten.