ne er nicht sagen, da er dann gegangen sei. Auch die anderen seien gegangen. Es habe glaublich niemand weiter zugeschaut (ab 09:02:17). Der Beschuldigte sei damals bekifft gewesen. Das Ganze habe sich «vielleicht auch so vor 2 Jahren» zugetragen, er wisse es nicht mehr genau, vielleicht auch vor einem Jahr. Sie seien auch so 15, 16 Jahre alt gewesen (ab 09:03:20). Auf ergänzende Frage, weshalb er bei der polizeilichen Einvernahme die Taschenlampe nicht erwähnt habe, meinte der Beschuldigte, er wisse nicht warum, es sei ihm wohl nicht in den Sinn gekommen (ab 09:59:15). Weshalb der Beschuldigte damals ins Schlafzimmer gegangen sei, wisse er nicht.