37 sich nicht um eine normale, kleine Taschenlampe gehandelt. Der Beschuldigte habe später «behauptet», dass L.________ ihm den Penis in den Mund getan hätte. Auf Frage, wieso der Beschuldigte dies behaupte, führte C.________ aus, die andern, J.________ und so, würden dem Beschuldigten gegenüber häufig Sachen sagen wie, ob er noch wisse, wie er mit dem L.________ Geschlechtsverkehr gehabt habe. Der Beschuldigte spiele jeweils voll mit und sage «mou, mou», obwohl es nicht stimme (Zeitindex: ab 08:57:27). Auf Frage, wie F.__